Reglement: Teilnahmebedingungen Projekt «Ländlermusik mit Pfiff»
Projekt
„Ländlermusik mit Pfiff“ ist ein Projekt des Eidg. Volksmusikfestes Chur 2011 in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizer Volksmusik (VSV) und den Projektpartnern Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Coop und Blick sowie den Co-Partnern Graubündner Kantonalbank (GKB), Heineken Switzerland mit Calanda, Radio Grischa, Allianz Suisse sowie Ems. Das Eidg. Volksmusikfest 2011 findet vom 9. bis 11. September in Chur statt.
Ziele
Mit dem Publikumswettbewerb „Ländlermusik mit Pfiff“ sollen für möglichst viele Leute Berührungspunkte – insbesondere für jene, die nicht aktiv in der Sparte musizieren – mit der Volksmusik geschaffen werden. Neben den musikalischen Beurteilungskriterien wie traditionelle Formen und Tanzarten soll der Faktor „Spass an der Volksmusik“ im Vordergrund stehen.
Durchführung des Wettbewerbes
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Leute ohne Altersbeschränkung, die fähig sind, eine Melodie ausschliesslich mit dem Mund – allenfalls unter Mithilfe der Finger – zu pfeifen. Das Musizieren mit den Händen am Mund gilt dabei nicht als Pfeifen. Die Formationen vom Solovortrag bis zur Gruppe sind offen, wobei alle ausschliesslich pfeifen müssen.
Melodie
Die Melodie muss rhythmisch einer der Volksmusiktanzarten Polka, Marsch, Schottisch, Foxtrott, Mazurka, Walzer oder Ländler entsprechen und die traditionelle Länge (8, 16, 32 Takte) haben. Der ganze Vortrag muss mindestens 30 Sekunden und darf längstens 60 Sekunden dauern. Der Vortrag darf einen oder mehrere Teile umfassen. Teile dürfen im Rahmen der Volksmusiktradition wiederholt werden. Die Tonart ist frei. Das korrekte Intonieren (richtige Töne!), die Tongebung und Klangfarbe sind Kriterien für die Bewertung. Die Melodien dürfen aus dem bekannten Volksmusikrepertoire entnommen oder neu komponiert werden.
Rechtliches
Mit der Teilnahme willigt der Teilnehmer bzw. die Formation in alle Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbes ein. Zum Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt (ausser wenn nachfolgend anders bezeichnet). Der Rechtsweg ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Veranstalter und genannten Projektpartner erhalten das Recht, die eingereichte Melodie bzw. das daraus entstehende Stück „Ländlermusik mit Pfiff“ sowie die Aufnahmen des Castings (vgl. unten) im Rahmen dieses Wettbewerbes für Promotionszwecke zu nutzen bzw. auszustrahlen. Das Schweizer Fernsehen (SF) erhält ausserdem die Bild- und Tonrechte des Castings und der TV-Livesendung vom 10. September 2011 (vgl. unten). Die Rechte an den Tonträgern vom Tonstudio verbleiben beim Eidg. Volksmusikfest Chur 2011. Für nicht neu komponierte Melodien übernimmt der Teilnehmende bzw. die Formation die allfällige Abgeltung von Urheberrechten.
Zeitliche Phasen:
- Anmeldung: 15. April bis 22. Mai 2011 (18 Uhr) online unter www.pfiff2011.ch oder schriftlich mit den Anmeldeformularen bis 20. Mai 2011 (Poststempel, A-Post) an Eidg. Volksmusikfest Chur 2011, c/o Villa Sarona Generalsekretariat, Rigastrasse 22-24, 7000 Chur. Die Anmeldungen sind nur bei vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare gültig.
- Casting: Samstag, 28. Mai 2011 (evtl. bei vielen Anmeldungen Zusatzdatum Sonntag, 29. Mai 2011) in den Fernsehstudios des Schweizer Fernsehens (SF) in Zürich. Die Angemeldeten erhalten nach dem 23. Mai 2011 ein entsprechendes schriftliches Aufgebot mit Datum und ungefährer Uhrzeit des Castings. Der Vortrag muss am Casting ohne Begleitung erfolgen. Die Teilnehmer bzw. Formationen müssen sich am entsprechenden Datum über eine grössere Zeitspanne für die Fachjury bereithalten. Bei gänzlicher oder teilweiser Verhinderung verfällt die Anmeldung.
- Vorauswahl Fachjury: am Casting wählt eine Fachjury die 12 Teilnehmenden aus, welche im Wettbewerb verbleiben. Der Entscheid wird den Teilnehmenden entweder direkt vor Ort oder unmittelbar nach dem Casting schriftlich mitgeteilt. Der Entscheid ist endgültig.
- Aufnahme im Tonstudio: die verbleibenden 12 Teilnehmenden werden in der Zeit vom 30. Mai bis 13. Juni 2011 für Tonaufnahmen mit der vom Organisator gestellten Musikformation von professionellen Volksmusikern (wahlweise Akkordeon, Schyzerörgeli, Klavier und Bass) aufgeboten. Diese begleiten die Melodie und es entsteht dadurch ein Stück „Ländlermusik mit Pfiff“. Durch dieselbe Musikformation für alle verbleibenden Teilnehmenden wird die Chancengleichheit gewährleistet. Wenn in dieser Zeitspanne wegen Verhinderung eines Teilnehmers bzw. Formation keine Aufnahme möglich ist, scheidet dieser bzw. diese aus dem Wettbewerb aus und wird nicht ersetzt.
- Online-Voting Publikum: Die vertonten Musikstücke der 12 verbleibenden Teilnehmenden werden vom 20. Juni bis 26. August 2011 auf www.pfiff2011.ch präsentiert und durch das Publikum bewertet. Die drei Teilnehmenden mit den bis am 26. August 2011 (18 Uhr) meisten Stimmen qualifizieren sich für das Finale an der TV-Gala von SF vom Samstag, 10. September 2011, in Chur. Das Publikum kann mehrmals abstimmen und auch mehreren Teilnehmenden seine Stimme geben. Es wird online jeweils automatisch eine Rangliste der Teilnehmenden ohne Angabe der erhaltenen Stimmen angezeigt. Wenn ein Teilnehmer oder eine Formation am Auftritt vom Samstag, 10. September 2011 (inklusive Proben) verhindert ist, rückt der jeweils nächstplatzierte Teilnehmer bzw. nächstplatzierte Formation nach. Das online-Voting wird von einer externen Firma durchgeführt. Die Resultate sind endgültig. Die 3 Finalisten erhalten von SF eine schriftliche Einladung zu den Proben bzw. zur Sendung vom 10. September 2011.
- Finale und TED-Voting am Samstagabend, 10. September 2011: nach dem Auftritt der 3 Teilnehmenden bzw. Formationen mit derselben Kapelle (vgl. oben „Aufnahme im Tonstudio) in der TV-Livesendung von SF küren die ZuschauerInnen per TED die „pfiffigste Ländlermusik 2011“. Der TED wird von einer externen Firma durchgeführt. Die Resultate sind endgültig. Für die Durchführung des Finals ist SF verantwortlich.
Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist für den Teilnehmer bzw. die Formation kostenlos. Die entstehenden Kosten für die Administration, Promotion, Casting, Jurierung, Tonaufnahmen etc. werden von den Veranstaltern und Projektpartnern getragen. Für die TV-Gala vom Samstag, 10. September 2011, bzw. die entsprechenden Proben wird keine Gage bezahlt.
Schlussbestimmungen
Die Veranstalter und Projektpartner übernehmen keine Schadenshaftung für den Fall, dass der Wettbewerb aus irgendeinem Grund beeinträchtigt wird, ausfällt, unterbrochen, verschoben, abgebrochen oder nicht durchgeführt wird. Teilnehmer bzw. Formationen, welche in irgend einer Form gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, werden disqualifiziert. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedienen. Der Rechtsweg gegen diese Teilnahmebedingungen und die auf der Grundlage dieser Bedingungen zu treffenden oder getroffenen Entscheidungen ist ausgeschlossen.
Chur, 14. April 2011
OK Eidg. Volksmusikfest Chur 2011





